24. Oktober 2008

Impressumspflicht

Gratis Leitfaden Impressumspflicht

Bis zu 50.000 EUR kann es kosten, wenn ein korrektes Impressum fehlt. Wer als Anbieter seine Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnungspflicht) nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend erfüllt, handelt ordnungswidrig und muss im Einzelfall mit einer Geldstrafe rechnen.

Deshalb sollten Sie Ihre Website rechtssicher machen. Für seriöse Unternehmer sprechen aber noch andere Gründe dafür, der Impressumspflicht nachzukommen. Damit haben Interessenten und Kunden zusätzlich die Chance, sich bei unabhängigen Stellen (Aufsichtsbehörden) über den Anbieter zu erkundigen. Diese speziellen Angaben sind für bestimmte Berufe sogar zwingend erforderlich. Welche das sind, erklärt Ihnen das Bundesministerium der Justiz (BMJ) auf seiner Website. Einen kostenlosen Leitfaden zur Impressumspflicht gibts dort auch.

Die Website zur “Impressumspflicht” des Bundesministeriums der Justiz zeigt auf der Seite drei Verweise:

  • Warum überhaupt ein “Impressum”? (Impressumspflicht)
  • Erstellen einer Anbieterkennzeichnung
  • weiterführender Hinweis

Sie bekommen also Informationen, für wen eine Anbieterkennzeichnungspflicht (Impressumspflicht) besteht. Welche Angaben ein Impressum enthalten muss und wie Sie diese gestalten können. Auch wenn vielleicht die eine oder andere Frage zum Impressum offen bleibt, können Webseitenbetreiber mit dem Leitfaden ihr Risiko bzgl. Impressumspflicht-Verletzung verringern.

Schlußendlich schreibt das Bundesministerium, dass der Leitfaden als Orientierungshilfe dient; rechtsverbindlich ist er aber nicht. Natürlich … ;-) Igendjemand muss ja Richter, Anwälte etc. finanzieren. Auch wenn einem seriösen Unternehmer manchmal der Sinn dafür fehlt. In diesem Sinne – macht euren Kunden eine richtig schöne Impressum-Seite. Damit kann man die Impressumspflicht abhacken und sich wieder den aufregenden Dingen des Geschäftslebens zuwenden.

Thema: Impressumspflicht

1 Kommentar(e)

  1. naja sagt:

    Was bedeutet : “..Damit kann man die Impressumspflicht abhacken und sich wieder den…”? Klingt echt nach aua..

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